Prüfstelle Warendorf
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Warendorf

Schaden- und Wertgutachten

Nach einem Unfall, an dem Sie keine Schuld tragen, dürfen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners. Wir dokumentieren den Schaden, berechnen die Reparaturkosten und den Wertverlust.

Das prüfen wir

  • Schadengutachten nach Haftpflichtschaden
  • Kurzgutachten bei kleineren Schäden
  • Wertgutachten für Kauf, Verkauf und Versicherung
  • Beweissicherung und Fotodokumentation

Schaden- und Wertgutachten

Fragen dazu

Wer bezahlt das Schadengutachten?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei kleinen Schäden reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.

Kontakt

Fragen oder Wunschtermin?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

  • Montag – Freitag: 08:00–17:00 Uhr
  • Samstag: 09:00–12:00 Uhr