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Warendorf
Schaden- und Wertgutachten
Nach einem Unfall, an dem Sie keine Schuld tragen, dürfen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners. Wir dokumentieren den Schaden, berechnen die Reparaturkosten und den Wertverlust.
Das prüfen wir
- Schadengutachten nach Haftpflichtschaden
- Kurzgutachten bei kleineren Schäden
- Wertgutachten für Kauf, Verkauf und Versicherung
- Beweissicherung und Fotodokumentation
Schaden- und Wertgutachten
Fragen dazu
Wer bezahlt das Schadengutachten?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei kleinen Schäden reicht oft ein günstigeres Kurzgutachten.
Kontakt
Fragen oder Wunschtermin?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.
- Montag – Freitag: 08:00–17:00 Uhr
- Samstag: 09:00–12:00 Uhr